Pfarrheim zu vermieten

Pfarrheime sind meist gut ausgestattet und bieten dadurch viele Möglichkeiten, es zu nutzen.Nicht immer geht es dabei um Gemeindeveranstaltungen. Die Räumlichkeiten werden teilweise für private Feierlichkeiten wie Geburtstage oder Hochzeiten genauso zur Verfügung gestellt wie für Vorträge oder Musikgruppe externer Veranstalter.

Die Stabsabteilung Recht bietet dazu Muster für eine Haus- und Benutzungsordnung, einen Mietvertrag und eine Gebührenordnung an, die alle wichtigen Punkte enthält, die sinnvollerweise vor der Vermietung geklärt werden müssen – damit hinterher keine Streitigkeiten entstehen.

Die Musterverträge sind eine gute Grundlage, um daraus im Kirchenvorstand eine auf die Gemeindesituation abgestimmte Vorlage zu erstellen.